Leasing


Gabelstapler-Leasing
Wenn Sie den Kauf von Gabelstaplern in Erwägung ziehen, aber die mit Bankkrediten verbundenen Risiken und finanziellen Belastungen vermeiden möchten, laden wir Sie ein, unser Leasingangebot zu nutzen.
Leasing ist eine der vorteilhaftesten Formen des Maschinen- und Anlagenkaufs auf dem polnischen Markt. Mit einem Leasingvertrag ergänzen Sie Ihren Maschinenpark um moderne und voll funktionsfähige Gabelstapler, ohne ein Investitionsrisiko einzugehen. Die von uns bereitgestellten Fahrzeuge amortisieren sich sozusagen von selbst. Die Leasingraten werden durch die laufenden Einnahmen des Unternehmens gedeckt, ohne dass das Eigenkapital angegriffen wird. Die Anforderungen an den Leasingnehmer sind deutlich geringer als bei anderen Formen der Unternehmensfinanzierung, wie z. B. Bankkrediten.
Um maximale Sicherheit beim Vertragsabschluss zu gewährleisten, nutzen wir die Dienste marktführender Leasingdienstleister. Diese garantieren einen reibungslosen Vertragsabschluss und dessen gesamte Abwicklung sowie eine abgesicherte Transaktion.
Mit dem Leasing von Gabelstaplern profitieren Sie doppelt! Die Gabelstapler unterstützen den Betrieb Ihres Unternehmens, und die damit verbundenen Gebühren tragen zu Ihren Betriebskosten bei. Dies ist die kostengünstigste Art, die Investition umzusetzen, und wird darüber hinaus nicht als Belastung wahrgenommen.
Bedingungen des Leasingvertrags
Verfahren Standard |
Verfahren vereinfacht* |
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Art | Leasinggegenstände: neu und gebraucht | |
Leasingart | Finanziell, operativ | |
Währung | PLN, EUR, CHF | |
Anzahlung | 0–45 % | 5–45 % |
Laufzeit des Finanzierungsleasings | 6–60 Monate für Neugeräte 6–48 Monate für Gebrauchtgeräte |
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Laufzeit des Betriebsleasings | 35–60 Monate für Neugeräte 35–48 Monate für Gebrauchtgeräte |
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Erforderliche Dokumente | Firmenregistrierungsdokumente, Personalausweis, REGON (Nationale Unternehmensregistriernummer), NIP (Steueridentifikationsnummer), PIT- oder CIT-Erklärungen zum Nachweis der Einkünfte der letzten 12 Monate Bescheinigung der Finanzamt bestätigt, dass keine Haushaltsrückstände bestehen |
Firmenregistrierungsunterlagen, Personalausweis, REGON (Nationale Unternehmensregistrierungsnummer), NIP (Steueridentifikationsnummer), Einkommenserklärung |